Wohnen
Orientierung - individuell & kompetent
Die Wohnangebote "Betreutes Wohnen", "Integrationswohnplatz", "Begleitetes Wohnen" und "Einzelwohnen" sind durchlässig und darauf ausgerichtet, Menschen mit Unterstützungsbedarf in eine stabile und eigenständige Wohn- und Lebensweise zu begleiten.
Selbstverantwortung und Selbständigkeit bzw. das Training dieser beiden Eigenschaften bilden ein wichtiges Element der Wohnangebote des "Felsengrund". Je nach Wohnform wird die Bedeutung anders gewichtet.
Angebot
Die Wohnangebote des "Felsengrund" richten sich hauptsächlich an Menschen, die aufgrund übermässigen Alkoholkonsums kein eigenständiges Leben mehr führen können. Unter fachlicher Leitung und ärztlicher Kontrolle lernen sie ihren Alltag wieder sinnvoll zu gestalten und ohne Alkohol oder Drogen zu leben.
- Dauerhafte Wohnlösungen
- Time-out für einen mehrmonatigen Aufenthalt
- Kurzaufenthalt, Krisenintervention für eine bis mehrere Wochen
- Ferienaufenthalte für Wochenenden, Feiertage oder Ferien
Kosten und Finanzierung
Der "Felsengrund" ist eine IVSE-anerkannte Institution.
Die Tagestaxe für IV-Beziehende ist abhängig von den Stufen des individuellen Betreuungsbedarfs (IBB) in den Bereichen Wohnen und Tagesstruktur. Die Tarife werden vom Kanton festgelegt und sind in der Taxordnung festgehalten. Für Nicht-IV-Beziehende gelten die gleichen Tarife
Menschen, die eine Wohnform des FELSENGRUND nutzen:
- Menschen mit einer Suchterkrankung (vorwiegend Alkohol).
- Menschen mit einer psychischen Beeinträchtigung.
- Erwachsene jeden Alters, auch Menschen über 65 Jahre sind willkommen.
- Menschen, die am Korsakow-Syndrom erkrankt sind.
- Menschen, die sich in Richtung Stabilisierung und Selbständigkeit orientieren.
Betreutes Wohnen I IVSE-anerkannt
Der "Felsengrund" bietet 25 möblierte Einzelzimmer für das stationäre Betreute Wohnen. Alle Zimmer verfügen über eigene Nasszellen mit Dusche sowie WLAN und Zugang zum eigenen Süd-Balkon. Die Zimmer können nach Wunsch individuell ausgestaltet werden. Regelmässig werden die Zimmer gereinigt und die Wäsche wird im Haus besorgt.
Verschiedene Räume werden gemeinschaftlich genutzt und laden zum Verweilen ein.
Die Gemeinschaft im "Felsengrund" ist vielfältig. Alle Bewohnenden bringen eine bewegte Lebensgeschichte mit. Dem wird Rechnung getragen – ihnen allen wird individuell begegnet.
Interdisziplinäre Zusammenarbeit
Die medizinische Betreuung wird durch Fachpersonen im Haus und durch den Hausarzt sichergestellt. Physio- und Ergotherapie werden in der Umgebung angeboten, ebenso ein psychotherapeutisches Ambulatorium sowie Suchtberatung. Der "Felsengrund" ist in der Region gut vernetzt.
Fachlichkeit & Werte
Ausgebildetes Fachpersonal gewährleistet an 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr eine individuelle und zeitgemässe Betreuung, Begleitung und Förderung der Bewohnenden. Selbstverantwortung und ein respektvoller Umgang mit sich selbst und anderen wird gefördert. Die Beziehungen zwischen Personal und Bewohnenden sind geprägt von gegenseitiger Achtung und Akzeptanz. Die Bewohnenden haben eine Bezugsperson, die sie unterstützt, coacht und fördert.
Aufnahmekriterien
Eine gewisse Selbständigkeit (Ankleiden, Duschen mit Unterstützung, Nahrungsaufnahme) und Mobilität (sich im Haus selbständig bewegen) sowie die Bereitschaft zu einem alkohol- und drogenfreien Leben werden vorausgesetzt. Leichte Hilfestellung bei der Körperhygiene wird angeboten.
Der "Felsengrund" ist für eine permanente Pflegebedürftigkeit nicht eingerichtet.
Eintritt
Der Eintritt erfolgt in der Regel nach einer Hausbesichtigung mit integriertem Vorgespräch.
Die Bereitschaft, sich in die Hausgemeinschaft und in die Tagesstruktur zu integrieren, wie auch der Wille für einen alkohol- und suchtmittelfreien Lebensstil, sind Voraussetzungen für den Eintritt.
Entzüge
Entzüge (Entgiftungen) können nicht im "Felsengrund" gemacht werden. Wir empfehlen für medizinisch begleitete Entzüge (5-10 Tage) den stationären Aufenthalt in einem Spital oder einer Klinik.
Einen ambulanten Alkoholentzug (5 Tage) bietet die Fachstelle Alkoholberatung des Blauen Kreuzes in St.Gallen an.
Integrationswohnplatz I IVSE-anerkannt
In Stein SG oder in der näheren Umgebung bietet der "Felsengrund" stationäre Integrationswohnplätze an für Menschen mit Unterstützungsbedarf, die ein möglichst selbstbestimmtes Leben führen möchten.
Dank individueller und konstanter Begleitung wird eine eigenständige Wohn- und Lebenssituation erreicht, hin zum begleiteten Wohnen.
Interdisziplinäre Zusammenarbeit
Die aufsuchende Betreuungsarbeit wird von Fachpersonen des "Felsengrund" sichergestellt und findet in der Regel in der Wohnung der Nutzenden statt. Je nach Bedürfnissen vernetzt der "Felsengrund" Betroffene mit externen Fachärzten, Psychotherapeuten oder Beratungsstellen, um eine bestmögliche Unterstützungsleistung anzubieten.
Fachlichkeit & Werte
Ausgebildetes Fachpersonal gewährleistet eine individuelle und zeitgemässe Betreuung und Begleitung der Nutzenden des Integrationswohnplatzes. Es wird auf gemeinsam formulierte Ziele hingearbeitet. Die Selbstbestimmung und Entwicklungsmöglichkeiten werden gefördert. Den Nutzenden wird mit Wertschätzung, Respekt und Würde begegnet.
Aufnahmekriterien
Der Integrationswohnplatz ist als weiterführendes Wohnangebot des Betreuten Wohnens im "Felsengrund" zu bezeichnen. Das Angebot ist auf zwei Jahre befristet. Nutzende bringen Ressourcen in Bezug auf Selbständigkeit und Wohnkompetenz mit. Sie sind bereit, konstruktiv und gewinnbringend mit dem "Felsengrund"-Personal zusammenzuarbeiten.
Eintritt
Der Übertritt in den Integrationswohnplatz erfolgt in der Regel nach Vorgesprächen und einer Wohnungsbesichtigung. Als Vorbereitung sollen Nutzende über eine längere Zeit physisch und psychisch stabil sein. Die Bereitschaft, sich in eine Tagesstruktur zu integrieren, wie auch der Wille für einen achtsamen Umgang mit Suchtmitteln, sind Voraussetzungen für den Integrationswohnplatz.
Entzüge
Entzüge (Entgiftungen) können nicht im "Felsengrund" gemacht werden. Wir empfehlen für medizinisch begleitete Entzüge (5-10 Tage) den stationären Aufenthalt in einem Spital oder einer Klinik.
Einen ambulanten Alkoholentzug (5 Tage) bietet die Fachstelle Alkoholberatung des Blauen Kreuzes in St.Gallen an.
Institutionelles Einzelwohnen I IVSE-anerkannt
Das Einzelwohnen ist eine unbefristete Wohnform, die von einer Person längerfristig genutzt werden kann. Es ist das weiterführende Angebot nach dem Betreuten Wohnen im "Felsengrund" und nach dem auf zwei Jahre befristeten Integrationswohnplatz. Die Wohnung im oberen Toggenburg ist ein externer Standort des "Felsengrund". Es ist eine Bleibe, die nach den eigenen Bedürfnissen gestaltet ist. Unterstützung hat die Person in spezifischen Themen, welche sie im Alltag beschäftigen. Regelmässig wird sie von einer Bezugsperson aufgesucht.
Interdisziplinäre Zusammenarbeit
Das Einzelwohnen wird von Fachpersonen des "Felsengrund" betreut. Die aufsuchende Betreuungsarbeit findet in der Regel in der Wohnung der Nutzenden statt. Je nach den Bedürfnissen vernetzt der "Felsengrund" Nutzende mit Fachärzten, Psychotherapeuten oder Beratungsstellen, um eine bestmögliche Unterstützungsleistung anzubieten.
Fachlichkeit & Werte
Ausgebildetes Fachpersonal gewährleistet eine individuelle und zeitgemässe Betreuung und Begleitung der Nutzenden des Einzelwohnens. Gemeinsam werden Ziele formuliert, auf welche in Teilschritten hingearbeitet wird. Die Selbstbestimmung und Entwicklungsmöglichkeiten werden gefördert. Den Nutzenden wird mit Wertschätzung, Respekt und Würde begegnet.
Aufnahmekriterien
Das Einzelwohnen ist eine Wohnform, die im sozialpädagogischen Rahmen vom "Felsengrund" betreut wird. Nutzende bringen Ressourcen in Bezug auf Selbständigkeit, Eigenverantwortung und Wohnkompetenzen mit. Die Bereitschaft, sich in eine Tagesstruktur zu integrieren, der Wille für einen achtsamen Umgang mit Suchtmitteln und die Bereitschaft, gewinnbringend mit dem "Felsengrund" zusammenzuarbeiten, sind Voraussetzungen für den Übertritt in das Einzelwohnen.
Eintritt
Der Übertritt in das Einzelwohnen ist nach dem Betreuten Wohnen und nach der Wohnform des Integrationswohnplatzes möglich. Der Kanton St. Gallen unterstützt dieses Angebot auch im finanziellen Rahmen. Nutzende im Einzelwohnen sollen bereits im Vorfeld über eine längere Zeit physisch und psychisch stabil sein.
Entzüge
Entzüge (Entgiftungen) können nicht im "Felsengrund" gemacht werden. Wir empfehlen für medizinisch begleitete Entzüge (5-10 Tage) den stationären Aufenthalt in einem Spital oder einer Klinik.
Einen ambulanten Alkoholentzug (5 Tage) bietet die Fachstelle Alkoholberatung des Blauen Kreuzes in St.Gallen an.
Begleitetes Wohnen I Kantonales Pilotprojekt
Das dem "Felsengrund" angeschlossene ambulante Begleitete Wohnen richtet sich an Menschen mit Unterstützungsbedarf, die möglichst autonom und eigenständig leben möchten.
Die Nutzenden des Begleiteten Wohnens oder deren gesetzliche Vertretung mieten oder besitzen die Wohnung.
Das Unterstützungsangebot orientiert sich an den gemeinsam vereinbarten Zielen.
Der "Felsengrund" bietet Unterstützung bei der Suche nach entsprechendem Wohnraum oder die Nutzenden leben bereits in der Miet- bzw. Eigentumswohnung.
Interdisziplinäre Zusammenarbeit
Mit dem Angebot des Begleiteten Wohnens sollen Menschen in ihrem Streben nach grösstmöglicher Autonomie und Eigenständigkeit von Fachpersonal des "Felsengrund" begleitet und gefördert werden. Die aufsuchende Begleitung findet in den Wohnräumen der Nutzenden statt. Das Netzwerk von Fachärzten, Psychotherapeuten oder Beratungsstellen hilft mit, eine bestmögliche Unterstützung anzubieten.
Fachlichkeit & Werte
Der Schwerpunkt der Unterstützung wird auf die individuellen Bedürfnisse der Nutzenden abgestimmt und als Auftrag formuliert. Mit der Fachperson des "Felsengrund" werden die Vorgaben regelmässig überprüft und gemeinsam aktualisiert. Den Nutzenden wird mit Wertschätzung, Respekt und Würde begegnet.
Aufnahmekriterien
Das ambulante Begleitete Wohnen setzt eine eigenständige Wohnsituation voraus (Miet-/Eigentumswohnung). Nutzende bringen wesentliche Ressourcen in Bezug auf Selbständigkeit, Umgang mit Finanzen und Haushaltführung mit. Sie sind bereit, konstruktiv und gewinnbringend mit dem "Felsengrund" zusammenzuarbeiten.
Eintritt
Der Übertritt in das Begleitete Wohnen erfolgt in der Regel nach Vorgesprächen und nach der Erarbeitung eines Unterstützungsplans. Als Vorbereitung sollen Nutzende über eine längere Zeit physisch und psychisch stabil sein. Für die Stabilisierungsphase wird ein Time Out im Betreuten Wohnen im "Felsengrund" empfohlen. Die Bereitschaft, sich in eine Tagesstruktur zu integrieren, wie auch der Wille für einen achtsamen Umgang mit Suchtmitteln, sind Voraussetzungen für das Begleitete Wohnen.
Entzüge
Entzüge (Entgiftungen) können nicht im "Felsengrund" gemacht werden. Wir empfehlen für medizinisch begleitete Entzüge (5-10 Tage) den stationären Aufenthalt in einem Spital oder einer Klinik.
Einen ambulanten Alkoholentzug (5 Tage) bietet die Fachstelle Alkoholberatung des Blauen Kreuzes in St.Gallen an.
Alkoholerkrankung
Als Alkoholkrankheit bezeichnen wir den chronischen, übermässigen, zwanghaften und schädigenden Alkoholkonsum. Alkoholabhängigkeit (Krankheit) bedeutet den Verlust der Freiheit, auf Alkohol zu verzichten. Dieser Zustand wird durch eine Vielzahl von Faktoren ausgelöst. Ererbte und / oder psychologische Faktoren verursachen die Gefährdung eines Individuums für Alkoholmissbrauch. Kulturelle, wirtschaftliche, familiäre und / oder berufliche Umstände können eine Umgebung schaffen, in der die Betroffenen den Drang verspüren, mehr Alkohol zu trinken, als sie noch kontrollieren können.
Die Wirkungen von Alkohol im Körper sind vielfältig. Wenn ein Mensch über einen längeren Zeitraum regelmässig Alkohol konsumiert, verändert sich sein Organismus dahingehend, dass er nicht mehr ohne eine bestimmte Menge Alkohol funktionieren kann. Das Ergebnis dieser Gewöhnung ist also, dass die normalen körperlichen Funktionen nur dann normal ausgeführt werden können, wenn genügend Alkohol vorhanden ist. Der Körper ist abhängig vom Alkohol geworden, und wenn dieser einmal nicht zur Verfügung steht, treten akute Entzugserscheinungen auf.
Korsakov-Syndrom
Das Korsakow-Syndrom ist eine Form von Demenz und basiert entsprechend auf einer Gedächtnisstörung. Offenkundig sind dabei die Erinnerungsverluste, vorwiegend des Kurzzeitgedächtnisses. Wir kennen im "Felsengrund" das Korsakow-Syndrom, leben doch bei uns verschiedene Bewohnende mit dieser Krankheit. So sind wir uns den Umgang mit Korsakow-Patienten seit etlichen Jahren gewohnt. Sergei Sergejewitsch Korsakow (1854 – 1900) war ein russischer Nervenarzt. 1887 beschrieb Korsakow erstmals ein „polyneuritisches amnestisches Syndrom“, welches inzwischen einfach „Korsakow-Syndrom“ genannt wird.
Kleiner Überblick über das Korsakow-Syndrom
Im Vordergrund stehen Amnesien: Mehrheitlich neuere Erinnerungen werden wieder vergessen, alte Gedächtnisinhalte sind oft weniger betroffen. Die Merkfähigkeit ist massiv eingeschränkt, sodass neue Informationen nicht oder nur sehr schwer gespeichert werden können. Aktuelle Erlebnisse werden oft mit alten Erinnerungen verbunden und Lücken teilweise phantasievoll ergänzt. Durch solche sogenannte Konfabulationen entstehen Falschaussagen, die durchaus realistisch sein können. Unbewusst werden damit Gedächtnislücken überbrückt und verheimlicht. Weiter ist die Orientierung deutlich reduziert, häufig finden sich Korsakow-Patienten erst nach etlichen Wochen einigermassen an einem neuen Ort zurecht.
Als Ursache für ein Korsakow-Syndrom wird oft Alkoholismus genannt: Durch eine Fehlernährung aufgrund des Alkoholmissbrauches kommt es zu einem akuten Mangel an Vitamin B1 (Thiamin). Zudem schädigt übermässiger Alkoholkonsum die Verdauungsorgane und hemmt dadurch die Vitaminaufnahme. Typischerweise tritt vorerst die sog. Wernicke-Enzephalopathie auf, eine Erkrankung des Gehirns aufgrund des Thiamin-Mangels. Wenn eine rechtzeitig diagnostizierte Wernicke-Enzephalopathie mit der Abgabe von Thiamin behandelt wird, bestehen gute Heilungsaussichten. Bleibt diese Behandlung mit Thiamin aus oder besteht weiterhin ein hoher Alkoholkonsum, lässt sich das Korsakow-Syndrom kaum vermeiden. In der Literatur wird das Korsakow-Syndrom als Endstadium beschrieben, da es sich um eine irreversible Schädigung handelt.
Umgang mit dem Korsakow-Syndrom im Felsengrund
Der "Felsengrund" ist ein kleines Wohnheim (25 Plätze) mit einem stabilen und überschaubaren Bezugssystem, was Korsakow-Patienten entgegenkommt. Wir wissen um die Bedürfnisse und Unsicherheiten von betroffenen Bewohnenden und verhelfen ihnen zu Orientierung und Sicherheit. So haben die verschiedenen Stockwerke eine eigene Farbe, sind die Sitzplätze beim Essen fest zugeteilt usw. Die Bewohnenden werden in den regelmässigen Tagesablauf integriert. Die Bezugsperson fördert eine konstante und vertrauensvolle Beziehung. Wir nehmen unsere Bewohnenden ernst. So bewerten wir Konfabulieren nicht als Lügen und passen sowohl die Betreuung wie auch die Beschäftigung an jede Person individuell an. Im Felsengrund steht der Mensch in Zentrum und nicht seine Krankheit – egal ob Korsakow-Syndrom, Leberzirrhose oder etwas anderes, wie z.B. Epilepsie.
Quellen für weitere Informationen
Das Korsakow-Syndrom ist deutlich weniger gut untersucht als andere Erkrankungen. Das hängt damit zusammen, dass es als unheilbar gilt und - wie vorangehend erwähnt - auch als Endstadium beschrieben wird. Das Buch „Lieber schlau als blau“ von Johannes Lindenmeyer beschreibt viele Themen der Alkohol- und Medikamentenabhängigkeit. Das Korsakow-Syndrom als solches wird in einem kleinen Abschnitt konkret dargestellt. Im Internet finden sich verschiedene Quellen zum Thema Korsakow-Syndrom:
• www.wikipedia.org stellt das Korsakow-Syndrom aus medizinischer Sicht dar.
• www.korsakow-syndrom.de beschreibt sich selber als Informationsportal zum Thema Korsakow-Syndrom und verwandten Themen.
• Das „Haus Caruso“ ist ein soziotherapeutisches Wohnheim in Deutschland, das ein spezielles Wohn- und Betreuungsangebot für Menschen mit Korsakow-Syndrom anbietet und so auch einige Informationen dazu auf ihrer Homepage aufführt: www.haus-caruso.de.
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