Die Aufenthalts-Tagestaxe für IV-Bezüger bezieht sich auf die Stufen des individuellen Betreuungsbedarf (IBB) in den Bereichen Wohnen und Tagesstruktur. Die Tarife werden von kantonaler Seite festgelegt und sind in der Taxordnung festgehalten.
Für Nicht-IV-Bezüger gelten im Grundsatz dieselben Tarife. Bei Abwesenheiten wird eine Reduktion der Tagestaxe von CHF 20.- gewährt.
In den Taxen sind folgende Leistungen enthalten:
Individuelle Beschäftigung, Entschädigung für Beschäftigungs-Leistungen, Transporte zum Heimarzt, leichte Pflege/Pflegeaufsicht, medizinische Versorgung, regelmässige Freizeitangebote im Heim und kleine Ausflüge, individuelle Betreuung (Bezugspersonen), administrative Kosten (Korrespondenz, Telefonate, Taschengeld- und Kioskverwaltung etc.).
Nicht inbegriffen sind:
Spitex-Kosten und spezielle (individuelle) Aufwendungen für Therapien, entsprechende Transporte für Spezialangebote (Physio- und Ergotherapie, Zahnarzt, Neurologie, Augenarzt, Psychotherapie usw.). Nachsende- bzw. Entsorgungsgebühren für zurückgelassene Habe nach dem Austritt sowie Umzugstransporte.
Integrationswohnplätze
Die Taxen für Integrationswohnplätze sind mit den Taxen "Wohnen im Felsengrund" identisch.
Begleitetes Wohnen (Pilotprojekt in Zusammenarbeit mit dem Kanton SG)
Die Stundenansätze im Begleiteten Wohnen sind in der Leistungsvereinbarung mit dem Kanton St. Gallen festgehalten. Diese werdem im konkreten Fall vom "Felsengrund" kommuniziert.